Berufsskipperhaftpflicht
Versichert ist über die Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Berufsskipper / Schiffsführer einer Yacht bis maximal 100 Tonnen.
Gemäß Vertrag sind mitversichert auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen für Berufsskipperhaftpflicht- Versicherung (BSH 2008):
- Schäden an der geführten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit
- Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander
- bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen Sicherheitsleistungen bis EUR 50.000,00
- Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahme infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 17.500,00
Beispiele zu diesen 4 Fällen, finden Sie hier.
Die Deckungssumme beträgt EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
Die Bootshaftpflichtversicherung der von Ihnen geführten Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung immer subsidiär leistet.

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