english site

Tel.: (040) 369 849-0
Fax: (040) 369 849-11

Freunde werben

Weitersagen! und
Geld verdienen

Partnerprogramm

für Ihre
Firma oder
Website

Bootsversicherung

Partner und Links

Ihr Feedback

sagen Sie uns Ihre Meinung


Warum eine Berufs- Skipper- Haftpflicht-Versicherung ?



Sehr geehrter Berufs-Skipper,

in der Regel wird die von Ihnen geführten Yacht sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass; die Versicherer in bestimmten Fällen nicht leisten oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen.

Bereits einige wenige Beispiele verdeutlichen, warum auch jeder gewerblich tätige Skipper über eine erweiterte Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung verfügen sollte:

  1. Bei der Einfahrt in den Yachthafen von Marmaris übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Yacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen- und Sachschäden bis EUR 5.000.000,00 deckt.
    Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadensfall im ausländischen Hafen "an die Kette gelegt" werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 50.000,00 im Rahmen der erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung automatisch mitversichert.
  2. Während eines Törns rund Mallorca kentert die Yacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Berufs-Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Yacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.
  3. Auch das kann Ihnen passieren: Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der von Ihnen geführten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 550.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung versichert.
  4. Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 17.500,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

Die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schützen Sie sich vor unkalkulierbaren Risiken in Ihrer Tätigkeit durch den Abschluss unserer erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung.

Im Schadenfall stehen Ihnen kompetente Sachverständige zur Verfügung – rund um den Globus.